Gültig ab 01.01.2020
1
Einmalige Aufnahmegebühr pro Beitragszahler
5,00 €
2
Jahres-Mitgliedsbeiträge
2.1
bis 14 Jahre
44,40 €
2.2
über 14 bis 18 Jahre
50,40
€
2.3
über 18 Jahre
62,40
€
3
Zusatzbeiträge
4
Beitragsermäßigungen
4.1
Eheleute (eingetr. Lebensgemeinschaften)
86,40
€
4.2
Eheleute mit Kindern bis 18 Jahre
104,40 €
4.3
Passive Mitglieder über 18 Jahre
38,40
€
4.4
Schüler über 18 Jahre, Auszubildende und Studenten (mit Nachweis)
50,40
€
4.5
Passive Ehepaare
68,40
€
4.6
zwei Kinder einer Familie sind beitragspflichtig, ab 3. Kind beitragsfrei.
Beitragspflichtig sind immer die ältesten Kinder einer Familie.
Ergänzungen
zu 4.2
Jugendliche einer Familie mit eigenem Einkommen (Ausbildungsbeihilfe) zahlen den für Sie
entsprechenden Beitrag.
5
Beitragsbefreiung
5.1
Soziale Härtefälle werden auf Antrag von Fall zu Fall vom geschäftsführenden Vorstand bewertet
5.2
Vereinsmitglieder die den Bundesfreiwilligendienst leisten, sind für diese Zeit vom Mitgliedsbeitrag
befreit. Ihnen wird diese Ausfallzeit als vollwertiges Mitglied angerechnet.
Zur Beitragszahlung
Die Beiträge sind halbjährlich im Voraus, jeweils Anfang Januar und Juli eines jeden Jahres zu zahlen.
Der Verein strebt den bargeldlosen Beitragseinzug mittels Lastschrift an.
Mitglieder die sich an diesem Verfahren nicht beteiligen, können, bedingt durch Mehrkosten die dem Verein
hierdurch entstehen, an diesen beteiligt werden.
Beitragszahler durch Überweisung erhalten eine schriftliche Aufforderung.
Spätestens zwei Wochen nach dieser Aufforderung sind die Beitragsforderungen zu begleichen.
Genehmigt von der Mitgliederversammlung 22.03.2019
MITGLIEDSBEITRÄGE